Kfz-Werkstatt

Welche Versicherungen benötigt ein Kfz-Betrieb?

Versicherungen für eine Kfz-Werkstatt sind elementar wichtig. Der Arbeitsalltag eines Kfz-Betriebs ist von der Inspektion und der Reparatur von Fahrzeugen geprägt. Ihr Kfz-Betrieb und die Kraftfahrzeuge in Ihrem Kfz-Betrieb sind zahlreichen Gefahren wie Feuer, Sturm & Hagel und der Kriminalität ausgesetzt.

Sollte dem Kundenfahrzeug „etwas passieren“, müssen Sie als Werkstatt-Inhaber Ihrem Kunden nicht nur Rede und Antwort stehen. Damit ein Schadenfall für Sie als Unternehmer nicht zum persönlichen und finanziellen Desaster wird, sollten diese Fahrzeuge effizient geschützt werden.

Die verschiedenen Versicherungsbausteine

Kfz-Betriebe benötigen verschiedene Versicherungsbausteine. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden dabei Kfz-Handels- und Kfz-Handwerksbetriebe:

„Kfz-Handwerksbetriebe sind Unternehmen, in denen Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden.“

„Kfz-Handelsbetriebe sind Betriebe, die für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen.“

Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handwerksbetriebe

Für Haftpflichtschäden, die der Inhaber des Kfz-Betriebes oder seine Mitarbeiter durch ihre betriebliche Tätigkeit verursachen, tritt regelmäßig die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie oder Ihre Angestellten durch aktives Handeln oder passiv durch Unterlassen fahrlässig verursachen. Weiterhin deckt dieser Hauptbaustein Haftpflichtansprüche aus der Verkehrssicherheit Ihres Betriebsgeländes und Ihrer Werkzeuge und Maschinen, etc. Erfasst sind also Fälle, in denen Kunden oder andere, nicht betriebszugehörige Personen, durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt werden oder deren Sachen zu Schaden kommen.

Eine Betriebshaftpflicht für Kfz-Betriebe schützt somit den Unternehmer (Sie als Inhaber der Kfz-Werkstatt) vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem die Betriebshaftpflichtversicherung

  1. eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder
  2. unberechtigte Ansprüche ablehnt oder
  3. berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Zusatzhaftpflicht für Kfz-Handwerksbetriebe

Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden am Kundenfahrzeug werden ausschließlich über diesen Baustein gedeckt. Viele Versicherer bieten daher – zum Schutz des Versicherungsnehmers – die Betriebshaftpflicht gar nicht mehr ohne die Zusatzhaftpflicht an.

Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung

Bei der sogenannten „Handel & Handwerk“ handelt es sich um „eine Kfz-Versicherung für Kunden- bzw. Handelsfahrzeuge ohne konkrete Zuordnung für ein bestimmtes Einzelwagnis“. Darunter fallen Schäden beim Gebrauch eines Kundenfahrzeugs (z. B. Probefahrt) oder auch Obhutsschäden (z.B. Diebstahl eines Kundenfahrzeugs). Der Umfang ist entsprechend einer normalen Kfz-Versicherung.

Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb

Zur Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Sie schützen vor Risiken, die vom Umgang mit den Fahrzeugen ausgehen, mit denen es der Kfz-Betrieb bei seiner betrieblichen Tätigkeit zu tun hat. Lesen Sie hier weiter … (auf der Seite www.handel-handwerk-versicherung.de)

Weitere wichtige Versicherungen für eine Kfz-Werkstatt

Die bisher oben genannten Versicherungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar, was für einen Kfz-Betrieb wichtig ist. Der individuelle Versicherungsschutz ist wichtig, denn jeder Kfz-Betrieb hat seine Besonderheiten. Üblicherweise hat ein Autohaus, bzw. eine Kfz-Werkstatt noch folgende Versicherungen abgeschlossen:

  • Gebäudeversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Hakenlastversicherung

Weitere Schadenbeispiele zum Versicherungsschutz in Kfz-Betrieben

Weitere Schadensbeispiele mit einer genauen Zuordnung, wann welcher Baustein der Absicherung greift, finden Sie in unserer Kundenbroschüre zur Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung.

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an: Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH, Kirchstraße 10 A, 35415 Pohlheim, Telefon 06403 60999-0, Telefax 06403 60999-50, info@mupg.de